Seniorenwegweiser 2022

112 In unserer heutigen Gesellschaft ist der Tod oft ein Tabuthema. Über das Sterben und die nachfolgende Bestattung spricht man selten. Man verdrängt und verleugnet jeden Gedanken daran. Darum sind Angehörige oft überfordert, mit dem Tod eines geliebtenMenschen umzugehen. Dennoch kann es ratsam sein, einmal über dieses unvermeidliche Thema der eigenen Bestattung nachzudenken. Darüber, wie Sie Vorsorge treffen können, die letztenDinge zu regeln. Damit Sie einmal so Abschied nehmen, wie es Ihren eigenen Vorstellungen entspricht und wie Sie Ihrer Familie die seelischen und finanziellenNöte nehmen können, die ein solcher Abschied oft mit sich bringt. Vorsorge heißt hier: » Verantwortung in eigener Sache übernehmen » Notwendiges zu regeln » Angehörige zu entlasten Sicher muss man sich mit diesen Fragen alleine beschäftigen und auseinander setzen, man kann aber auch Beratung und Hilfe bekommen. Bestattungsvorsorgevertrag Ein Bestattungsvorsorgevertrag wird direkt mit einem Bestattungsinstitut abgeschlossen. Praktisch alle Bestattungsunternehmen bieten – neben einer individuellen Beratung – solche Vorsorgeverträge an. Dieser mit dem Bestattungsunternehmen geschlossene Vertrag ist nach dem Bestattungsrecht verbindlich und behält über den Tod hinaus seine Gültigkeit. Hinterbliebene haben daher nicht die Möglichkeit, Änderungen vorzunehmen. Generell werden imVertrag zwei Teilbereiche schriftlich fixiert. Der erste Teil widmet sich den persönlichen Wünschen für die eigene Bestattung. Daher ist alles, was in diesem Bereich schriftlich festgelegt wird, eine Frage der persönlichen Wünsche und des Budgets, das für diese zur Verfügung steht. Der zweite Teil regelt die Bestattungskosten bzw. die Beitragszahlungen, die die Dienstleistungen für die eigene Bestattung decken. Hier werden die einzelnen Kosten für Sarg, Trauerrede, Musik, Blumenschmuck festgelegt. Wichtig ist, dass die Kosten transparent dargestellt werden und eine Gesamtsumme inklusive aller Leistungen genannt wird. Der Bestatter sollte so kalkulieren, dass Preissteigerungen über die Jahre möglichst abgefedert werden. Absicherung der Kosten Die für die Kosten notwendige Summe können Sie auf einem Treuhandkonto hinterlegen, wie sie z.B. der Verband unabhängiger Bestatter (VuB), der Bundesverband der Deutschen Bestatter (BDB) oder das Deutsche Institut für Bestattungskultur (DIB) anbieten. Das Geld gilt dort als zweckbestimmte Bestattungsvorsorge. Sofern der Betrag angemessen ist, hat das Sozialamt keinen Zugriff darauf. 7.1 Vorsorge für den Todesfall

RkJQdWJsaXNoZXIy Mjc1MTQ=